Page 67 - Heimatbuch der Gemeinde Schildorn
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  Daten und Infos GEMEINDE
SCHILDORN
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Die Katastralgemeinden:
Vorläufer der politischen Gemeinden waren die Katastralgemeinden. Das Innviertel wurde durch den Frieden von Teschen im Jahre 1779 in den öster- reichischen Staatsverband eingegliedert. Unter Kai- ser Joseph II. wurde das Land in den Jahren 1785 bis 1788 "vermessen" und ein Grundkataster erstellt. Die nummerierten Häuser und Grundstücke wur- den unter einer topografischen Nummer in das "Josephinische Lagebuch" eingetragen. Ein solches Buch wurde für jede Katastralgemeinde angelegt. Es enthielt neben der Beschreibung des Landes auch Angaben über Häuserzahlen und ökonomische Gegebenheiten. Es gab zu dieser Zeit noch keine Landvermessung, deshalb wurde das Grundausmaß geschätzt. Im jetzigen Gemeindegebiet wurden zwei Katastralgemeinden geschaffen: Schildorn und St. Kollmann. Die ersten Bürgermeister, damals Richter genannt, waren in Schildorn Simon Schim- pel, Müller zu Aigen, und in St.Kollmann Franz Hohensinn von Rödt 1.
Zur Schaffung zusammenhängender Steuergemein- den wurden fallweise auch die Pfarrgrenzen nicht eingehalten (z.B. Wolfersberg blieb bei der Pfarre Waldzell, kam aber zur Katastralgemeinde St. Koll- mann). Nach der Erlassung des Grundsteuerpaten- tes vom 23. Dezember 1817 wurde in den ober- österreichischen Erbländern zur Wahrung der besitzrechtlichen Verhältnisse das Land vermessen. Die Ergebnisse wurden in Katastralmappen festge- halten; es entstand der "Franziszeische Kataster", der 1829 fertig gestellt war. Die Karten wurden im Maßstab 1: 2.880 angelegt. Dieser Maßstab hatte bis zum Beginn der achtziger Jahre des 20. Jahr- hunderts Gültigkeit. Der Kataster diente als Grund- lage für die später angelegten Grundbücher.
Im Jahre 1869 wurde das Grundsteuerregelungsge- setz erlassen. Dadurch wurden Nachträge und genauere Ausführungen der Katastralmappen angeordnet. Auf Grund der dadurch aktualisierten Werte wurde 1880 das "Neue Grundbuch" nach Katastralgemeinden angelegt (im Unterschied zum so genannten "Alten Grundbuch", das zwischen 1791 und 1794 von den Grundherrschaften ange- legt wurde).
Im Jahr 1870 wurden die jetzigen Hausnummern eingeführt. Vor der ersten Nummerierung um 1780 erfolgte die Bezeichnung von Häusern auf dem Land durch Hausnamen. In den Städten wurden die Häuser nach markanten Örtlichkeiten, wie Brücken, Brunnen, Stadttoren und dergleichen, benannt.
Das Evidenthaltungsgesetz von 1883 ordnete an, dass im Grundkataster sämtliche Änderungen zu dokumentieren seien. Zu diesem Zweck wurden die Vermessungsämter geschaffen. Grundvermessun- gen wurden von nun an von diesen oder von auto- risierten Zivilgeometern durchgeführt.
Das Vermessungsgesetz aus dem Jahre 1968 ermög- lichte die Einverleibung von Grundstücken in den Grenzkataster nach einer Grundbegehung und Neuvermessung.
Im Jahre 1986 wurden sowohl das Grundbuch als auch die Katastralmappen digital erfasst. Aus der bisher händisch geführten Katastralmappe ent- stand die "Digitale Katastralmappe" (DKM). Diese ist auch in der EDV im Gemeindeamt Schildorn jederzeit abrufbar.
Die politische Gemeinde ab 1848
Vor dem großen Revolutionsjahr 1848 waren in Österreich Rechtspflege und Verwaltung nicht getrennt. Beide Aufgaben wurden von den Pflegge- richten wahrgenommen. Träger der Amtsgewalt war der Landrichter. Die Reichsverfassung vom 4. März 1849 sah eine Trennung von Verwaltung und Gerichtsbarkeit vor, ein Meilenstein auf dem Weg vom Untertanen zum freien Staatsbürger. Das Untertänigkeitsverhältnis, Zehent und Robot wur- den abgeschafft. Für den Verwaltungsbereich wurde die Schaffung der Bezirkshauptmannschaf- ten und die Errichtung der politischen Gemeinden vorgesehen. Für Angelegenheiten der Rechtsspre- chung waren die Bezirksgerichte – in unserem Bereich Ried im Innkreis und Obernberg am Inn – zuständig.
"Die Grundlage des freien Staates ist die freie Gemeinde". Mit diesen Worten beginnt der Text des Gemeindegesetzes vom 17. März 1849, das die Grundlage zur Errichtung autonomer Gemeinden
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