Page 11 - Heimatbuch der Gemeinde Schildorn
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  Geschichte GEMEINDE SCHILDORN
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Liste aus der Zeit vor der Abschaffung der Leibeigenschaft, genaue Datumsangabe unmöglich.2
   Nr.
Ortschaft
Grundherrschaft
1.
Schildorn 26 Häuser
Grundobrigkeit Landesfürst St. Martin, Pfleggericht Obernberg und Landgericht Ried.
2.
St. Koloman 21 Häuser samt den Weilern Bruck, Leithen, Lehen u. Streit
Aurolzmünster, Riegerting und Landgericht Ried St. Martin und Kloster Asbach i. Bayern.
3.
Ebersau 34 Häuser
samt Marö u. Rendlberg
St. Martin, Aurolzmünster, Pfleggericht Obernberg, Pfarrhof Waldzell, Propst und Landgericht Ried.
4.
Ecklham mit Aigen 10 Häuser
Propstgericht Ried; Pfleggericht Obernberg und Herrschaft Riegerding.
5.
Freidling mit Parz
u. Rampfen 12 Häuser
Neuhaus, Pfleggericht Obernberg u. St. Martin Riegerding u. Kirche St. Thomas b. Pattigham
6.
Kronawitten 4 Häuser samt Moosmühle
Reichersberg, Aurolzmünster, Asbach in Bayern
7.
Litzlham samt Berg 14 Häuser
Reichersberg, Aurolzmünster, Asbach in Bayern St. Martin, Pfarrhof und Propstgericht Ried.
8.
Ottenberg samt Groß- u. Klein-Pühret 4 Häuser
Propstgericht Ried
9.
Schmidsberg samt Moos Sommerau u. Gaisedt, 8 Häuser
St. Martin, Aurolzmünster Kloster Asbach i. Bayern
10.
Weiketsedt samt Otzling u. Auding 14 Häuser
Propstgericht Ried
          noch einen archäologischen Fund, den in Ebersau 1911 beim Mergelabbau entdeckten Erdstall.1
Adelige und kirchliche Grundherrn verstärken wäh- rend des Mittelalters die Besiedelung aus Interesse an den fälligen Abgaben der Lehensnehmer. Die bayerischen Bauern sind in dieser Zeit zwar Unter- tanen und zinspflichtig, sonst jedoch verhältnismä- ßig frei. Die Bauernkriege treten daher nur im habs- burgischen Oberösterreich auf. Schildorn gehört noch zu Bayern.
Um 1700 gibt es nur ca. 4% Freibauern, die frei von Abgaben sind. Weitere 20 % sind Erbrechtsbauern, deren Kinder erbberechtigt sind. Die Höfe sind unteilbar, weichende Kinder werden ausbezahlt. Der Großteil der Bevölkerung lebt aber als Hand-
werker und Kleinbauern weniger gut situiert. Hei- raten darf nur, wer nachweislich für den Unterhalt der Familie sorgen kann. Ein Drittel der Bevölke- rung hat aber kein eigenes Haus. Sie fristen als Hir- ten, fahrende Handwerker, Taglöhner, Hausierer und Bettler ein karges Leben.
Der überwiegende Teil des Landes gehört Adeligen oder der Kirche, die von den "Pächtern" (= Lehens- nehmern) bzw. "Leibeigenen" Naturalien wie Lebensmittel, Holz oder Leinen verlangen oder Frondienste beanspruchen.
Die Überlieferungen aus der Zeit des Mittelalters beschränken sich auf Urkunden über verschiedene Verkäufe und Verpachtungen von Besitztümern in Schildorn.
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